Musikschulförderung

Gewährung einer Musikschulförderung

Die Gemeinde Altlichtenwarth fördert die musikalische Ausbildung von Kindern bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres

(Förderung des lfd. Jahres noch möglich).

Anspruchsberechtigung:

*) Hauptwohnsitz des Musikschülers in Altlichtenwarth
*) Ausbildung und Erlernung eines Musikinstrumentes einschließlich musikalischer Früherziehung
Antragsfrist:
*) ab Ende des Musikschuljahres, Vorlagefrist der Unterlagen (Zahlungsbelege,
-nachweise) jeweils von 1. Juli – 31. August
Die Höhe der Förderung wird jährlich durch den Gemeinderat nach Maßgabe der finanziellen Mittel festgesetzt und kann bis zu 25 % der Aufwendungen pro Kind und einem Maximalbetrag von € 250,00 betragen.